Kreisverband Gießen

Freier Zugang zu Umweltinformationen für alle Bürger

25. Juni 2019 | Flächenverbrauch, Klimaschutz und Energiewende, Stadtnatur

Das Umweltinformationsgesetz (UIG i. d. F. v. 22.12.2004) bildet die Rechtsgrundlage für die Information von Bürgern und damit auch Aktiven des BUND mit Umweltinformationen.

Jede Person hat nach Maßgabe dieses Gesetzes Anspruch auf freien Zugang zu Umweltinformationen. Umweltinformationen werden von einer informationspflichtigen Stelle auf Antrag zugänglich gemacht. Der Antrag muss erkennen lassen, zu welchen Umweltinformationen der Zugang gewünscht wird. Der Antrag kann abgelehnt werden. Darüber hinaus können weitere praktische Probleme bei der Informationsgewinnung entstehen. Fallbeispiele und wie damit umzugehen ist, stellt etwa IDUR e.V. dar.

Umweltinformationsgesetz der Bundesrepublik

Hessisches Umweltinformationsgesetz

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